ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES REISEBÜROS PANGEO TOURS a.s.
Einleitende Bestimmungen
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pangeo Tours a.s. gelten für alle Touren und einzelnen Dienste im Tourismusbereich
des Reisebüros Pangeo Tours a.s., mit Sitz in České Budějovice, Lannova 15/17, PLZ 370 01, Tschechische Republik (weiters nur "AGB").
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Reisevertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Kunden und Pangeo tours a.s.
(weiters nur "Reisevertrag")
I. Die Beteiligten in der vertraglichen Beziehung sind:
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Das Unternehmen Pangeo tours a.s., mit Sitz Lannova 15/17, 370 01 České Budějovice, Tschechische Republik, Registrierungsnummer 26092727, eingetragen in das Handelsregister geführt durch das Bezirksgericht in Budweis Abschnitt B. Einlage 1445, das in die vertragliche Beziehung auch mittels vertraglicher Verkaufsorte (weiters nur "RB") tritt, und
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der Kunde, der sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann (weiters nur "Klient").
II. Gegenstand der vertraglichen Beziehung
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Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und des RB bei der Bereitstellung von in- oder ausländischen Reisen, wobei als Reise die Kombination von touristischen Dienstleistungen in der Tschechischen Republik oder außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik verstanden wird, d.h. eine im Voraus festgelegte, angebotene und von Pangeo verkaufte Kombination von touristischen Dienstleistungen für einen Gesamtpreis, welche die Merkmale einer Reise nach dem Gesetz Nr. 159/1999 Slg. in der gültigen Fassung erfüllt (weiters nur "Reise") .
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Rechte und Pflichten zwischen dem Klienten und dem RB werden durch den Reise-Vertrag und, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, diese Geschäftsbedingungen geregelt.
III. Entstehung der vertraglichen Beziehung
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Die vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem RB entsteht durch Abschluss des Reisevertrages, d.h. durch den Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Vertrages und dessen Bestätigung durch das RB. Der Inhalt des Reisevertrages wird durch diesen Vertrag, den Katalog, oder ein anderes Angebot mit Bezug auf die Nummer der Reise und diese AGB bestimmt.
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Mit der Unterzeichnung des Reisevertrages bestätigt der Kunde, dass ihm der gesamte Inhalt des Vertrages bekannt ist und er ihm zustimmt, dass er alle Anhänge, die untrennbarer Bestandteil des Vertrages sind, erhalten hat, und dass er alle Geschäftsbedingungen anerkennt und ihnen zustimmt.
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Mit der Unterzeichnung des Reisevertrages bindet sich das RB daran, dem Kunden Dienstleistungen in vereinbartem Umfang und Qualität und in Übereinstimmung mit den vereinbarten Bedingungen zu gewährleisten.
IV. Preis- und Zahlungsbedingungen
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Das RB hat das Recht auf Bezahlung des Preises für die Dienstleistungen vor deren Erbringung und der Klient ist verpflichtet, den Preis für die Dienstleistungen vor deren Erbringung zu bezahlen.
Als Bezahlung des Preises der Dienstleistungen wird gemäß der Form der Bezahlung der Tag der Übernahme von Bargeld oder bei Bezahlung per Kreditkarte der Tag der Überweisung der Bezahlung auf das Konto des RB in Höhe von 100% des angegebenen Preises der Dienstleistungen angesehen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung durch den Kunden hat Pangeo das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, was den Anspruch des RB auf Schadensersatz nicht beeinflusst.
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Die Höhe der Vorauszahlungen und der Zeitplan der Zahlungen ist, falls dies im Katalog oder in einer anderen Form des Angebotes nicht anderes bestimmt ist oder falls die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, wie folgt festgelegt:
- bei einer Reise in der Tschechischen Republik oder außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik ist der Klient bis spätestens 7 Tage nach der Entstehung der Vertragsbeziehung zur Zahlung eines Vorschusses von mindestens 50% des festgelegten Preises für alle Dienstleistungen verpflichtet, zur Bezahlung der Differenz des Preises ist der Kunde spätestens 45 Tage vor der Realisierung der Reise verpflichtet.
Im Falle der Entstehung eines Vertragsverhältnisses innerhalb von weniger als 30 Tagen vor Beginn der Reise ist der Kunde verpflichtet, 100% des festgelegten Preises bei Abschluss des Reisevertrages zu bezahlen.
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Das RB hat das Recht auf einseitige Maßnahmen zur Erhöhung der Preise für touristische Dienstleistungen angegeben im Reise-Vertrag oder im Katalog im Falle einer Erhöhung der
- Preise für den Transport inklusive der Kraftstoffpreise, oder
- Zahlungen im Zusammenhang mit dem Transport, z.B. Flughafen- und Hafengebühren, die im Preis der Dienstleistungen inkludiert sind, oder
- Wechselkurse für die Tschechische Krone, die für Bestimmung der Preise für Dienstleistungen verwendet werden, im Durchschnitt um mehr als 10% und das bei Reisen, wenn dies bis zum 21. Tag vor Beginn der Reise der Fall ist. Das RB ist verpflichtet, eine schriftliche Mitteilung über eine Erhöhung der im Reisevertrag angegebenen Preise an den Wohnsitz/Firmensitz oder an eine andere vom Klienten im Reisevertrag angegebene Kontakt-Adresse nicht später als 21 Tage vor Beginn der Reise zu senden. Der Klient ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung der im Reisevertrag angegebenen Preise für die Reise die Differenz im Preis der Reise zu bezahlen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung seitens des Klienten hat das RB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, was den Anspruch des RB auf Schadensersatz nicht beeinflusst.
Das RB ist berechtigt, die im Vertrag angegebenen Preise für Dienstleistungen einseitig um jenen Betrag zu erhöhen, um den der Preis oder eine Zahlung gemäß Abs. 3. a) und b) dieses Artikels im Vergleich zu den im Vertrag angegebenen Preisen von Dienstleistungen und Zahlungen erhöht wurden. Im Falle einer Erhöhung des Wechselkurses der Tschechischen Krone, der für die Bestimmung der Preise für Dienstleistungen verwendet wurde, um durchschnittlich 10% ist das RB berechtigt, den Preis der Dienstleistungen maximal um den Betrag entsprechend der Höhe der prozentualen Veränderung im Kurs zu erhöhen. Der entscheidende Tag, an dem die Preise der Dienstleistungen festgelegt werden, ist in der Preisliste des Katalogs angegeben oder in einer anderen Form des Angebotes im Fall einer Reise und in anderen Fällen der Tag der Auftragsbestätigung.
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Das RB hat das Recht, vor Beginn der Reise oder bei Inanspruchnahme der einzelnen Dienstleistungen, wenn es dazu gezwungen ist, auch aus anderen objektiven Gründen als im Abs. 3 dieses Artikels angegeben, insbesondere im Fall von Preiserhöhungen durch die Anbieter von Dienstleistungen, den Preis der Dienstleistungen auf angemessene Weise entsprechend anzupassen und die neuen Preislisten bekanntzugeben. Auf solche Weise angepasste Preise von touristischen Dienstleistungen sind ab dem Datum der Veröffentlichung der Preisänderungen gültig und gelten für alle Reisen und individuellen Dienstleistungen, bei denen bis zu diesem Tag die Realisation nicht begonnen wurde, d.h. es kam nicht zu Abflug, Abfahrt, resp. Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
V. Rechte und Pflichten des KLIENTEN
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Zu den grundlegenden Rechte des Klienten gehören insbesondere:
- das Recht auf die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich ausgehandelten und bezahlten Dienstleistungen,
- das Recht, vom RB Informationen über alle Tatsachen, die dem RB bekannt sind und die die vertraglich ausgehandelten und bezahlten Dienstleistungen betreffen, zu verlangen,
- das Recht auf Information über allfällige Änderungen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen,
- das Recht, zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vom Vertrag zurückzutreten, gemäß dieser AGB,
- das Recht auf Reklamation von Mängeln und deren Abwicklung in Übereinstimmung mit diesen AGB,
- das Recht auf Schutz der persönlichen Daten und Informationen, die im Vertrag bzw. in anderen Dokumenten beinhaltet sind, vor unberechtigten Personen,
- das Recht auf weitere detaillierte schriftliche Informationen über alle Tatsachen, die für den Klienten wichtig sind und dem RB bekannt sind und das nicht später als 7 Tage vor dem Beginn der Reise, wenn sie nicht schon im Reisevertrag oder im Katalog enthalten sind, der an den Kunden weitergegeben worden war,
- das Recht, dem RB schriftlich bekanntzugeben, dass sich an der Reise an seiner Stelle eine andere Person, die in der Bekanntmachung angegeben ist, beteiligen wird. Die Bekanntmachung muss eine Erklärung des neuen Kunden beinhalten, dass er dem abgeschlossenen Reisevertrag zustimmt. Der ursprüngliche und der neue Kunde haften gemeinsam und untrennbar für die Zahlung des Preises der Reise und die Bezahlung von Ausgaben, wenn solche Kosten dem Reisebüro im Zusammenhang auf die Änderung des Kunden entstehen.
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Zu den grundlegenden Pflichten des Klienten gehören insbesondere:
- Zusammenarbeit mit dem RB, die notwendig ist für die ordnungsgemäße Sicherstellung und Erbringung von Dienstleistungen, vor allem die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe der vom RB gewünschten Informationen im Reisevertrag oder der Bestellung, inkl. jeglicher Änderungen dieser Informationen, und Vorlage weiterer Unterlagen (Visa-Ansuchen, Fotos usw.) entsprechend den Anforderungen des RB,
- bei Personen unter 15 Jahren Sicherstellung von Begleitung und Aufsicht eines erwachsenen Reiseteilnehmers, und ähnliche Sicherstellung von Begleitung und Betreuung von Personen, deren Gesundheitszustand es erfordert,
- Vorlegung einer Zustimmung des gesetzlichen Vormundes für den Fall, dass ein Klient älter als 15 Jahre und jünger als 18 Jahre ist und ohne dessen Begleitung und Überwachung Dienstleistungen in Anspruch nimmt,
- Meldung der Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen und Personen mit eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit,
- unverzügliche Bekanntgabe seines Standpunktes zu allfälligen Änderungen in den Bedingungen und im Inhalt der verhandelten Dienstleistungen an das RB,
- Übernahme der zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen erforderlichen Dokumente vom RB und Erscheinen zum angegebenen Zeit am Bestimmungsort (Treffpunkt, Abreise, etc.) mit allen erforderlichen Unterlagen,
- Mitsichführung aller erforderlichen Dokumente für die Einreise in die betreffenden Aufenthalts- und Transitländer (ein gültiges Reisedokument, Visum, Nachweis der Krankenversicherung usw. wenn erforderlich), Staatsangehörige eines anderen Landes als der Tschechischen Republik sind verpflichtet, sich über die Visumpflicht bei den Vertretungen der Länder zu informieren, in die sie reisen, und die benötigten Visa sicherzustellen,
- Erfüllung der Impfungs- bzw. anderer medizinischer Verpflichtungen bei Reisen in Länder, für die sie in den internationalen Gesundheitsvorschriften angegeben sind,
- Folgen der Anweisungen des Reiseleiters oder einer anderen vom RB bestimmten Person und Einhaltung des festgelegten Programmes, Einhaltung der Vorschriften, die in dem besuchten Land gelten, inkl. der Vorschriften der Fahrer und Quartiergeber
- So handeln, dass es zu keinen Schäden an Gesundheit oder Eigentum zu Lasten der anderen Klienten, Dienstleistungsgeber oder des RB kommt und allfällige Schäden, die er verursacht hat, bezahlen,
- Auf rechtzeitige und ordnungsgemäße Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegenüber den Anbietern von Dienstleistungen im Rahmen dieser ABG achten
- im Falle des Rücktrittes vom Vertrag ist der Klient verpflichtet, einen solchen Rücktritt vom Vertrag dem RB schriftlich mitzuteilen und die Stornogebühr in Übereinstimmung mit diesen AGB zu bezahlen,
- in dem Falle, dass der KLient innerhalb der festgelegten Frist vom seinem Recht auf Bekanntgabe von Änderungen in der Person des Reiseteilnehmer Gebrauch macht, ist er verpflichtet:
- die Bekanntmachung schriftlich auszuführen und per Einschreiben zu senden oder an dem Ort, wo er die vertragliche Beziehung abgeschlossen hat, zu übergeben
- zur Bekanntmachung eine Erklärung des neuen Klienten beizulegen, dass er dem Reisevertrag und diesen AGB mit seiner amtlich beglaubigten Unterschrift zustimmt
- zur Bekanntmachung eine Erklärung des neuen Klienten beizulegen, dass er die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise erfüllt, falls diese Bedingungen im Reisevertrag oder im Katalog definiert sind, mit amtlich beglaubigter Unterschrift.
Im Falle einer Änderung in der Person des Klienten im Rahmen dieser Bestimmung sind der ursprüngliche und der neue Kunde untrennbar verantwortlich für die Zahlung des Preises der Reise und Bezahlung der Kosten und allfälliger sonstiger Kosten, wie dem RB im Rahmen der sich ändernden Kunden entstehen.
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Hat der Teilnehmer einen Vertrag Klient - juristische Person, gehört unter anderem folgendes zu seinen Verpflichtungen:
- die Teilnehmer mit diesen AGB vertraut zu machen sowie mit weiteren Informationen, die er vom RB erhält, insbesondere Informationen über den Umfang und die Qualität der Dienstleistungen
- sicherzustellen, dass alle Teilnehmer die grundlegenden Verpflichtungen der Klienten erfüllen, welche ihre persönliche Interaktion erfordern und deren Träger nur ein einzelner Teilnehmer sein kann,
- eine Führungsperson der Gruppe zu bestimmen, wo im Rahmen der Vereinbarung mit dem RB keine Begleitung durch einen Führer gewährleistet ist. Diese Führungsperson stellt die ordnungsgemäße Gewährleistung der Dienstleistungen der Lieferanten organisatorisch sicher, berücksichtigt die Umsetzung des Programms der Dienstleistungen,
- dem RB im Voraus eine Namensliste der Teilnehmer abzugeben, bei Kindern unter 15 Jahren Angabe des vollen Geburtsdatums und Angabe der Person, die verantwortlich für die Aufsicht und Begleitung ist
VI. Rechte und Pflichten des RB
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Die Rechte und Pflichten der Klienten nach Artikel V unterliegen den entsprechenden Pflichten und Rechte des RB.
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Das RB ist verpflichtet, den Klienten wahrheitsgemäß und korrekt über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen zu informieren, die für den Klienten wichtig sind und dem RB bekannt sind.
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Das RB ist nicht verpflichtet, dem Klienten Dienstleistungen über den im Voraus bestimmten und bezahlten Rahmen hinaus sicherzustellen,
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Das RB ist verpflichtet, einen Versicherungsvertrag im Fall des Konkurses gemäß dem Gesetz 159/1999 Slg. in der aktuellen Fassung abgeschlossen zu haben, auf dessen Grundlage das Recht des Klienten, mit dem das RB den Reisevertrag geschlossen hat, das Recht auf Leistungen basiert, falls das RB aufgrund seiner Insolvenz
- den Transport des Klienten vom Aufenthalt im Ausland in die Tschechische Republik nicht sicherstellt, falls dieser Transport Teil der Reise ist,
- dem Kunden nicht die bezahlte Kaution oder den Preis für die Reise rückerstattet, wenn die Reise nicht zustande kommt,
- dem Klienten die Differenz zwischen dem gezahlten Preis und dem Preis der teilweise sichergestellten Dienstleistungen nicht rückerstattet, falls die Reise nur zum Teil stattfand.
Das RB ist verpflichtet, dem Klienten gemeinsam mit dem Reisevertrag schriftliche Informationen über die abgeschlossene Versicherung sicherzustellen, insbesondere Versicherungs-Bezeichnung, Bedingungen und die Art der Meldung von Versicherungsfällen. Die Übernahme dieser Informationen bestätigt der Klient durch Unterzeichnung des Reisevertrages
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Das RB ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Reise dem Klienten einen Voucher zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu übergeben und dem Klienten weitere detaillierte Informationen über alle Tatsachen, die für den Klienten wichtig sind und die ihm bekannt sind, zu bieten, falls sie nicht bereits im Vertrag oder im Katalog enthalten sind, insbesondere:
- Präzisierung der Angaben über weitere Zahlungen für Dienstleistungen, deren Preise nicht im Preis der Reise inbegriffen sind, Informationen über die Unterkunft, Transport, Catering
- Einzelheiten über die Möglichkeit des Kontaktes mit Minderjährigen oder einem Vertreter des Reisebüros am Aufenthaltsort einer minderjährigen Person, falls es sich um eine Reise handelt, an der Minderjährige teilnehmen
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, an die sich der Klient bei Schwierigkeiten während der Reise um Hilfe wenden können, insbesondere des örtlichen Vertreters des Reisebüros und die Anschrift und Telefonnummer der Botschaft. Wird der Vertrag innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Beginn der Reise abgeschlossen, muss das Reisebüro die Verpflichtungen gemäß Punkt a), b), c) dieses Absatzes bereits beim Abschluss des Vertrages erfüllen.
VII. Stornierung und Änderungen der vereinbarten Leistungen
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Stornierung der vereinbarten Leistungen
- das RB ist berechtigt, die Reise und einzelne Dienste vor dem Beginn deren Inanspruchnahme zu stornieren, wenn es aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Bedingungen des Vertrages zu erfüllen. Zum Stornieren einer Reise, die Gegenstand eines abgeschlossenen Vertragsverhältnisses mit dem Klienten ist, ist das RB weiters berechtigt, wenn vor deren Beginn die minimale Anzahl von Klienten nicht erreicht wird, welche wie folgt definiert ist (wenn nicht bereits im Katalog oder im Angebot anders vermerkt):
- für Reisen durchgeführt (auch teilweise) mit Hotelbus mindestens 10 Klienten
- für andere Reisen 6 Klienten.
Wenn das RB die Reise aufgrund des Nichterreichens der minimalen Anzahl von Klienten storniert, ist es verpflichtet, dies den Klienten in schriftlicher Form spätestens innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Reise mitzuteilen
- Falls das RB die Reise oder einzelne Leistungen gemäß Abs. VII. Punkt a) storniert, hat der Kunde das Recht, zu fordern, dass ihm das RB auf Grundlage eines neuen Vertrages eine andere Reise oder Dienstleistung mindestens in der Qualität liefert, die dem ursprünglichen Vertrag entspricht, wenn diese im Angebot des RB vorhanden ist. Kommt es in einem solchen Falle zu keinem neuen Vertrag, ist das RB verpflichtet, dem Klienten unverzüglich alles rückzuerstatten, was es von ihm erhalten hat, zur Deckung des Preises der Reise oder Dienstleistungen gemäß des gekündigten Vertrages. Wenn es zum Abschluss eines neuen Vertrages kommt, werden die Zahlungen, die im Rahmen des ursprünglichen Vertrages getätigt wurden, als Zahlungen im Rahmen des neuen Vertrages betrachtet. Falls der Preis für eine neue Reise oder Dienstleistung weniger als die bereits geleisteten Zahlungen beträgt, ist das RB verpflichtet, die sich daraus ergebende Differenz dem Klienten unverzüglich rückzuerstatten.
- das RB hat weiters das Recht, eine Reise oder einzelne Leistungen als Folge unvermeidbarer Ereignisse zu stornieren, die es trotz aller Bemühungen, die man verständlicherweise von ihm verlangen kann, nicht verhindern konnte.
- Falls das RB eine Reise aus anderen Gründen als den in der Bestimmung unter dem Punkt a) und c) dieses Absatzes angeführten innerhalb einer Frist von weniger als 20 Tagen vor dem Termin ihres Beginns storniert, ist es verpflichtet, dem Klienten eine Geldbuße in Höhe von 10% des Reisepreises zu bezahlen.
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Änderungen vereinbarter Leistungen vor Beginn der Reise und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen
Wenn Umstände eintreten, die das RB daran hindern, touristische Dienstleistungen nach festgelegten und vertraglich vereinbarten Bedingungen sicherzustellen und ist es daher nach objektiven Gründen vor dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen dazu gezwungen, die Bedingungen des Vertrages zu ändern, ist es verpflichtet, solche Änderungen dem Kunden ohne unnötige Verzögerungen mitzuteilen und ihm eine Änderung des Vertrags vorzuschlagen. Falls die vorgeschlagene Änderung des Vertrags auch zu einer Änderung des Preises von Dienstleistungen führt, ist es verpflichtet, in den Entwürfen zur Änderung des Vertrages die neuen Preise anzugeben. Der Klient hat das Recht, zu entscheiden, ob er mit der Änderung des Vertrag einverstanden ist oder ob er vom Vertrag zurücktritt.
- Wenn der Kunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Eingang des Vorschlags zur Änderung des Vertrages vom Vertrag nicht zurücktritt, wird davon ausgegangen, dass er mit der Änderung einverstanden ist.
Falls die Änderung des Vertrags zu einer Erhöhung der Preise für Dienstleistungen führt, muss der Kunde dem RB die Differenz der Kosten für Dienstleistungen innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des Vorschlags zur Änderung des Vertrages erstatten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung des Kunden, dem RB die Differenz im Preis der Dienstleistungen zu erstatten, hat das RB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, was das Recht des RB auf Schadensersatz nicht betrifft.
Falls die Änderung des Vertrags zu einer Reduzierung der Preise für Dienstleistungen führt, ist das RB verpflichtet, entweder die Restzahlung des Gesamtpreises der Dienstleistungen zu senken, falls vom Klienten noch nicht bezahlt, oder die Differenz im Preis von Dienstleistungen rüchzuerstatten, wenn der Klient bereits den Gesamtpreis der Dienstleistungen bezahlt hat.
- Wenn der Klient damit nicht einverstanden ist, den Vertrag zu ändern und innerhalb der Frist von 5 Tagen nach Eingang des Vorschlags zur Vertragsänderung vom Vertrag zurücktritt, hat er das Recht zu fordern, dass ihm das RB auf Grundlage eines neuen Vertrages andere Dienstleistungen in zumindest der dem ursprünglichen Vertrag entsprechenden Qualität zur Verfügung stellt, wenn das RB solche Dienstleistungen anbieten kann. Kommt es in einem solchen Falle zu keinem neuen Vertrag, ist das RB verpflichtet, dem Klienten unverzüglich alles rückzuerstatten, was es von ihm erhalten hat, zur Deckung des Preises der Reise oder Dienstleistungen gemäß des gekündigten Vertrages. Wenn es zum Abschluss eines neuen Vertrages kommt, werden die Zahlungen, die im Rahmen des ursprünglichen Vertrages getätigt wurden, als Zahlungen im Rahmen des neuen Vertrages betrachtet. Wenn der Preis der neuen touristischen Dienstleistungen niedriger ist als die bereits geleisteten Zahlungen, ist das RB verpflichtet, die sich daraus ergebende Differenz an den Klienten rückzuerstatten.
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Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen im Verlauf der Reise und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- Wenn nach dem Beginn der Reise oder während der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Gegenstand eines Vertragsverhältnisses mit dem Klienten sind, das RB Dienstleistungen oder deren wesentlichen Teil nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erbringt oder feststellt, dass es nicht alle touristischen Dienstleistungen oder deren wesentlichen Teil ordnungsgemäß und rechtzeitig erbringen kann, obwohl es sich im Vertrag dazu verpflichtet hat, ist das RB verpflichtet, unverzüglich und ohne Kosten derartige Maßnahmen einzuleiten, dass die Reise weitergehen kann bzw. dass der Klient die Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann, insbesondere ist es verpflichtet, ein alternatives Programm und Dienstleistungen in Umfang und Qualität gleichwertig oder ähnlich der ursprünglich vereinbarten Bedingungen sicherzustellen und sich darum zu kümmern, dass der Zweck der Dienstleistungen so weit wie möglich erreicht und die Ausrichtung der Reise erhalten werden.
- Wenn die Fortführung der Reise oder die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nicht anders sichergestellt werden kann, als durch touristische Dienstleistungen in geringerer Qualität als im Vertrag angegeben, so ist das RB verpflichtet, dem Klienten die Differenz bei den Kosten für geleistete Dienste rückzuerstatten.
- Wenn die Fortführung der Reise oder die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auch nicht durch touristische Dienstleistungen in geringerer Qualität als im Vertrag angegeben sichergestellt werden kann oder der Kunde diese Ersatzlösung nicht akzeptiert, so ist das RB verpflichtet, dem Klienten die Preisdifferenz rückzuerstatten. Für den Fall, dass Teil der Reise auch der Transport ist, ist das RB verpflichtet, dem Klienten den Transport zurück zum Ort der Abreise oder an einen anderen Rückreiseort, mit dem der Klient einverstanden ist, sicherzustellen, einschließlich der erforderlichen alternativen Unterkunft und Verpflegung. Wenn die Beförderung durch ein anderes Verkehrsmittel als das im Rahmen des Vertrags vorgesehene durchgeführt wird, ist das RB verpflichtet:
- wenn der Transport zu niedrigeren Kosten durchgeführt wird, dem Kunden die Preisdifferenz rückzuerstatten,
- wenn der Transport zu höheren Kosten durchgeführt wird, die Preisdifferenz aus eigenen Mitteln zu bezahlen.
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Änderungen in den vertraglichen Bedingungen auf Grundlage eines Kundenwunsches
Das RB führt auf individuellen Wunsch des Klienten, falls dies möglich ist, oder wenn diese Bedingungen nicht anders vereinbart wurden, Änderungen an den Bedingungen des Vertrages durch. Die Umsetzung solcher Änderungen unterliegen der Zahlung einer Gebühr in der Höhe und zu den Bedingungen, wie in der Preisliste des Kataloges oder in einer anderen Form des Angebotes angegeben. Die Gebühren werden immer für jede Person, einschließlich der Kinder verrechnet.
VIII. Rücktritt vom Vertrag
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Das RB ist berechtigt, vor dem Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Gegenstand einer vertraglichen Beziehung sind, vom Vertrag zurückzutreten aufgrund von:
- Verletzung der Verpflichtungen durch den Klienten, oder
- Annullierung der Reise
Eine schriftliche Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag mit Angabe der Gründe sendet das RB an den Wohnort/Firmensitz des Klienten oder an eine andere vom Klienten im Vertrag angegebene Kontakt-Adresse und die Rechtsfolgen des Rücktritts vom Vertrag treten am Tag der Zustellung der Mitteilung ein.
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Der Klient hat das Recht, zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vom Vertrag zurückzutreten
- ohne Angabe von Gründen,
- wenn es nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages gemäß der Bestimmungen von Artikel VII, Abs. 1, Punkt b) oder der Bestimmungen von Artikel VII, Abs. 2, Punkt b) kommt,
- aus Gründen der Verletzung von aus dem Vertrag herausgehenden Verpflichtungen des RB
Eine Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag mit Angabe der Gründe schreibt der Klient entweder in der Form eines Eintrages im Verkaufslokal, wo er die Dienstleistung erworben hat oder er sendet sie an dieses Verkaufslokal per Einschreiben, bzw. auf andere nachweisbare Weise. Der Klient ist verpflichtet, in der Mitteilung die Grunddaten, die wichtig zur Identifizierung des Vertrages, von dem er zurücktritt, sind, anzuführen (persönliche Daten des Klienten, Nummer der Reise, Nummer der Reservierung, Bestellung etc.) Die Rechtsfolgen des Rücktrittes vom Vertrag treten am Tag des Schreibens eines Eintrages bzw. am Tage der Zustellung der schriftlichen Mitteilung im Verkaufslokal, wo der Klient die Dienstleistungen gekauft hat, ein.
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Wenn der Grund für den Rücktritt des Klienten vom Vertrag nicht die Verletzung von Verpflichtungen des RB, die im Vertrag festgelegt sind, ist, oder wenn das RB vom Vertrag vor dem Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen aufgrund von Verletzung der Verpflichtungen des Klienten, ist der Klient verpflichtet, dem RB eine Stornogebühr in der Höhe gemäß Artikel IX zu bezahlen und das RB muss dem Klienten alles rückerstatten, was es von ihm zur Abdeckung der Preise der Dienstleistungen im Rahmen des stornierten Vertrages erhalten hat.
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Wenn der Grund für den Rücktritt des Klienten vom Vertrag die Verletzung von Verpflichtungen des RB, die im Vertrag festgelegt sind, ist, oder wenn es nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages gemäß Abs. 2 Punkt b) dieses Artikels kommt, ist das RB verpflichtet, unverzüglich dem Klienten alles rückzuerstatten, was es von ihm für die Abdeckung der Preise von Dienstleistungen im Rahmen des stornierten Vertrages erhalten hat, ohne dass der Klient verpflichtet ist, dem RB eine Stornogebühr zu bezahlen.
IX. Stornogebühr
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Wenn das RB von einem mit dem Klienten abgeschlossenen Vertrag vor dem Beginn der Inanspruchnahme von touristischen Dienstleistungen aus Gründen von Verletzung der Verpflichtungen durch den Klienten zurücktritt, ist das RB berechtigt zur Einhebung und der Klient verpflichtet zur Bezahlung einer Stornogebühr an das RB. Die Höhe der Stornogebühr ist identisch mit der Höhe der durch einen fixen Betrag festgelegten Stornogebühr, bzw. durch einen Prozentsatz der im Voraus festgelegten Preise nach den folgenden Absatz.
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Wenn der Klient vom Vertrag zurücktritt, ist er verpflichtet, dem RB eine Stornogebühr zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag vor dem Beginn der Reise oder dem Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen:
| a) | 120 oder mehr Tage | 40 EUR pro Person, |
| b) | 119 bis 90 Tage | 10 % des vorher festgelegten Preises, aber mindestens 40 EUR pro Person, |
| c) | 89 bis 60 Tage | 30 % des vorher festgelegten Preises, |
| d) | 59 bis 30 Tage | 50 % des vorher festgelegten Preises, |
| e) | 29 bis 14 Tage | 75 % des vorher festgelegten Preises, |
| f) | 13 bis 4 Tage | 85% des vorher festgelegten Preises, |
| g) | 3 und weniger Tage | 100 % des vorher festgelegten Preises. |
Bei Gruppen über 10 Personen werden zu den oben genannten Fristen zum Rücktritt vom Vertrag 14 Kalendertage dazugerechnet.
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Wenn der Klient die Reise nicht antritt, oder wenn er eine Dienstleistung ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag nicht in Anspruch nimmt, oder aufgrund dessen, dass er nicht die Verpflichtungen gemäß Art. V, Abs. 2, Punkt f) und g), AGB, erfüllt hat, bezahlt er 100% des vorher festgelegten Preises.
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Unter vorher festgelegtem Preis versteht man den Preis der Reise, d.h. die Summe von Grundpreis, obligatorischen Zuschlägen und durch den Klienten erworbenen optionalen Dienstleistungen, Flugtickets und Verkaufspreis bei einzelnen Dienstleistungen. Der vorher festgelegte Preis enthält keine gegebenenfalls durch das RB zur Verfügung gestellten speziellen Rabatte.
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Das RB hat das Recht, die Stornogebühr von der bezahlten Kaution oder vom bezahlten Preis abzuziehen und diesen Ausstand zu den Ausständen des Klienten anzurechnen.
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Bei der Bestimmung der Anzahl der Tage für die Berechnung der Stornogebühr wird zu der festgelegten Anzahl von Tagen auch jener Tag eingerechnet, an dem die Rechtsfolgen des Rücktrittes vom Vertrag eintraten. Zur Anzahl der Tage wird nicht der Tag der Abreise, des Abfluges oder des Antrittes der entsprechenden Reise, Aufenthaltes usw. gerechnet.
X. Reklamationen
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Im Falle von fehlerhaften oder nicht erbrachten Dienstleistungen, die im Vertrag mit dem RB vereinbart waren, entsteht für den Klienten das Recht auf Reklamation
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Die Rechte und Verpflichtungen, die aus der Haftung für Mängel an den vom RB erbrachten Dienstleistungen hervorgehen, macht der Klient an jener Verkaufsstelle geltend, wo er den Vertrag abgeschlossen hat oder am Ort der erbrachten Dienstleistung beim Reiseleiter oder einem anderen berechtigten Mitarbeiter des RB.
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Der Klient ist verpflichtet, seinen Anspruch auf Reklamation unverzüglich so geltend zu machen, dass man, falls möglich, am Ort der erbrachten Dienstleistungen Abhilfe schaffen kann. Die Geltendmachung der Reklamation kann der Klient entweder mündlich oder schriftlich durchführen.
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Das Recht auf Haftung für fehlerhafte Dienstleistungen erbracht im Rahmen des Reisevertrages erlöscht, wenn es nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Reise geltend gemacht wird.
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Der Kunde ist bei der Geltendmachung der Reklamation verpflichtet, seine Reklamation ordnungsgemäß zu begründen und auch wenn möglich, nachweislich zu beweisen, gleichzeitig ist er auch verpflichtet, einen Nachweis über die erbrachte Dienstleistung (Vertrag, etc.) vorzulegen, bzw. ebenso den Gegenstand, dessen Mangel reklamiert wird
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Wenn der Kunde das Recht der Haftung für Mängel an Dienstleistungen geltend macht, die ihm zur Verfügung gestellt werden oder bereits zur Verfügung gestellten worden sind, ist der Fremdenführer oder ein anderer vom RB berechtigter Mitarbeiter oder ein Mitarbeiter des RB verpflichtet, nach einer unerlässlichen Überprüfung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände der Reklamation über die Reklamation sofort und vor Ort zu entscheiden, in komplexen Fällen innerhalb von 3 Tagen. Dieser Zeitraum umfasst nicht die Zeit, die für die fachliche Beurteilung der Mängel erforderlich ist. Das RB ist verpflichtet, die Erledigung der Reklamation innerhalb einer Frist bis spätestens 30 Tage ab der Geltendmachung durch den Klienten sicherzustellen, falls es mit dem Kunden nicht anders vereinbart wurde.
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Im Falle der mündlichen Eingabe der Reklamation ist, falls die Reklamation nicht in ihrer Gesamtheit sofort vor Ort erledigt wurde, der Reiseleiter, ein anderer Mitarbeiter des RB oder eine andere vom RB berechtigte Person verpflichtet, mit dem Klienten ein Reklamations-Protokoll zu verfassen. Das Reklamations-Protokoll muss die persönlichen Daten des Kunden, den Gegenstand der Reklamation und die Anforderungen auf die Art der Erledigung allfälliger Dokumente und Unterlagen, die vom Kunden eingereicht wurden und sich auf die Reklamation beziehen, die Unterschrift des Klienten und eines Vertreters des RB enthalten. Im Falle einer schriftlichen Reklamations-Einreichung gelten für deren Inhalt entsprechend die oben erwähnten Bestimmungen.
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Der Klient ist verpflichtet, die für die Erledigung der Reklamation erforderliche Zusammenarbeit zu erbringen, vor allem Bereitstellung von Informationen, Vorlegung von Dokumenten, zum Erweis des tatsächlichen Zustandes, Angabe der Forderungen in Bezug auf Begründung und Höhe usw. Wenn es die Art der Reklamation erfordert, ist der Klient verpflichtet, dem Reiseleiter oder einem anderen vom RB autorisierten Mitarbeiter und einem Mitarbeiter der Dienstleister Zutritt zu dem Raum zu ermöglichen, der ihm für die Unterbringung zur Verfügung gestellt wurde, um sich über die Berechtigung der Reklamation zu überzeugen.
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In Fällen, in denen der Kunde Dienstleistungen ohne die Anwesenheit eines Führers des RB oder eines anderen vom RB autorisierten Mitarbeiters in Anspruch nimmt und die erbrachte Dienstleistung Mängel aufweist, ist der Klient verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber den Anbietern der Dienstleistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig geltend zu machen.
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Für den Fall, dass die Reklamation als ganz oder teilweise gerechtfertigt beurteilt wird, besteht die Erledigung der Reklamation aus der Beseitigung der Mängel der Dienstleistungen oder in Fällen, bei denen dies möglich ist, auch aus Erbringung alternativer Dienstleistungen. Andernfalls erbringt das RB einen angemessenen Preisnachlass für die fehlerhaft erbrachten Dienstleistungen. Dies berührt nicht das Recht des Klienten, in ausdrücklich im Vertrag verhandelten Fällen oder in Fällen, die in der Gesetzgebung festgelegt sind, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch der Klient verpflichtet, die zweckentsprechenden Aufwandskosten des RB und andere Schäden, die dem RB dadurch entstehen, zu ersetzen.
Wenn Umstände eintreten sollten, deren Entstehung, Verlauf und ggf. Folgen nicht abhängig sind von Willen, Maßnahmen und dem Vorgehen des RB (vis major) oder Umstände, die auf der Seite des Klienten entstehen, auf deren Grundlage der Klient ganz oder teilweise die bestellten, bezahlten und vom RB gesicherten Dienstleistungen missbraucht, entstehen daraus für den Klienten keine Ansprüche auf eine Rückerstattung des gezahlten Preises oder eine Ermäßigung der Preise.
XI. Versicherung
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Das RB ist gegen Konkurs versichert, gemäß dem Gesetz Nr. 159/1999 Slg. .
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Die Reiseversicherung des Klienten, sowie Versicherung von medizinischen Ausgaben, Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck-Versicherung, Versicherung für den Fall der Verpflichtung zur Zahlung einer Stornogebühr etc., sind nicht im Preis der Reise inbegriffen. Das RB vermittelt auf Wunsch des Kunden Versicherungen im vom Klienten angeforderten Umfang und rechnet den Preis dieser Versicherungen zum Preis der Reise dazu. Das RB ist nicht für die Beurteilung der Existenz von allfälligen Versicherungsfällen oder Ansprüchen zuständig und die entsprechende Versicherung, die das RB vermittelt, befindet sich in direkter Rechtsbeziehung mit dem Klienten.
XII. Beförderungsbedingungen (Hotelbus)
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der Reisende hat den Anweisungen des Fahrpersonals während der gesamten Fahrt folge zu leisten.
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Ist der Hotelbus mit Sicherheitsguten ausgestattest, ist jeder Reisende verpflichtet diesen auch anzubringen.
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Es wird untersagt während der Fahrt die Schlafkabinen zu betreten.
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Der Reisende hat mit seiner Unterschrift auf dem Reisevertrag bestätigt, dass er mit diesen Vorschriften bekannt gemacht woren ist
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Der Reiseveranstalter hat mit seiner Unterschrif auf dem Reisevertrag bestätigt, dass er die Reisenden mit diesen Vorschriften bekanntgemacht hat.
XIII. Sonderbestimmungen
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Mit der Unterzeichnung des Reisevertrages bzw durch die Reservierung eines solchen Vertrages drückt der Klient sein Einverständnis damit aus, dass im Einklang mit den Bestimmungen des § 5, Absatz 2 und ff. Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in gültiger Fassung das RB personenbezogene Daten verarbeitet und sammelt in folgendem Umfang: Vorname Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und elektronische Adresse für elektronische Post, bzw. Telefonnummer, ggf. eine von ihm angegebene andere Kontaktadresse.
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Das RB ist berechtigt, die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Klienten nur zum Zweck von Geschäftsangeboten und Angeboten von vom RB erbrachten oder vermittelten Dienstleistungen zu verarbeiten und zu erfassen, zu diesem Zweck kann der Name, Vorname und die Adresse des Klienten benutzt werden. Das RB ist weiters berechtigt, die Details der elektronischen Adresse für elektronische Post des Klienten zum Zweck der Verbreitung von Geschäftsmitteilungen gemäß dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über einige Dienstleistungen von Informationsgesellschaften, in der gültigen Fassung, zu verarbeiten und zu erfassen.
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Das RB ist berechtigt, die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Klienten zu verarbeiten und zu erfassen im Ausmaß gemäß Abs. 1 dieses Artikels und zum Zweck auch zum Gebrauch nach Abs. 2 dieses Artikels in Übereinstimmung mit § 6 des oben genannten Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. in gültiger Fassung für eine Dauer von 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist das RB verpflichtet, diese Daten des Kunden zu löschen.
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Die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Klienten werden im Ausmaß gemäß Abs. 1 dieses Artikels durch das RB automatisiert und manuell in elektronischer und gedruckter Form verarbeitet.
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Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Artikels zu jeder Zeit schriftlich zu widerrufen. Im Falle der Verarbeitung, Erfassung und Nutzung von Details über elektronische Adressen für elektronische Post des Klienten hat der Klient das Recht, die Zustimmung zur Nutzung seiner elektronischen Adresse, auch beim Senden jeder einzelnen Nachricht auf die Art, wie in der Geschäftsmitteilung des RB angegeben, gemäß dem oben genannten Gesetz Nr. 480/2004 als Slg. in gültiger Fassung, zu verweigern.
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Der Kunde hat das Recht auf Zugriff zu personenbezogenen Daten, das Recht auf Korrektur der personenbezogenen Daten, sowie auch weitere Rechte nach § 21 des oben genannten Gesetzes Nr. 101/2002 Slg. in der gültigen Fassung.
XIII. Schlussbestimmungen
Diese AGB treten in Kraft und Gültigkeit am 1.6.2011. Mit dem Tag 1.6.2011 endet die Gültigkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Reisebüros Pangeo Tours a.s. vom Tage 1.12.2007.
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